Erstberatung
Im Rahmen einer Erstberatung kann ich Ihnen eine Einschätzung aufgrund des mir mitgeteilten Sachverhalts geben und Sie bezüglich der nächsten Schritte beraten. Für diese Erstberatung hat der Gesetzgeber die Kosten für einen Verbraucher auf höchstens 190,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer gedeckelt. Die konkrete Höhe der Kosten für die Erstberatung ist dabei abhängig von dem Umfang und der Komplexität der Erstberatung.
Vergütungsvereinbarung
Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung auf der Basis einer sog. Vergütungsvereinbarung (Zeit- oder Pauschalhonorarvereinbarung) zwischen Ihnen als Mandant und mir als Rechtsanwalt. Dieses Vorgehen bevorzuge ich bei der Bearbeitung umfangreicher Tätigkeiten und komplizierter Sachverhalte sowie für die Vertretung intensiver und großer Verfahren. Dadurch soll eine umfassende und effektive Beratung/Verteidigung gewährleistet werden. Der Vorteil dieser Abrechnungsmethode für Sie als Mandant ist die Transparenz der Kosten, welche wir im Voraus zusammen vereinbaren werden.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Im Einzelfall kann die Abrechnung anhand der gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) erfolgen. Der Nachteil dieser Abrechnungsmethode für Sie als Mandat ist die Intransparenz der Kosten, welche im Laufe eines Verfahrens (beispielsweise je nach Ausgang des Verfahrens) variieren können. Diese Gebühren nach dem RVG stellen sich als gesetzlich vorgeschriebene Mindestvergütung dar.
Unverbindliche Kostenanfrage
Möchten Sie im Vorfeld wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, schildern Sie mir in einer E-Mail Ihr Problem und stellen Sie mir eine unverbindliche Kostenanfrage. Ich werde mich in der Regel innerhalb der nächsten 24 Stunden bei Ihnen zurückmelden.
Im Rahmen einer Erstberatung kann ich Ihnen eine Einschätzung aufgrund des mir mitgeteilten Sachverhalts geben und Sie bezüglich der nächsten Schritte beraten. Für diese Erstberatung hat der Gesetzgeber die Kosten für einen Verbraucher auf höchstens 190,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer gedeckelt. Die konkrete Höhe der Kosten für die Erstberatung ist dabei abhängig von dem Umfang und der Komplexität der Erstberatung.
Vergütungsvereinbarung
Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung auf der Basis einer sog. Vergütungsvereinbarung (Zeit- oder Pauschalhonorarvereinbarung) zwischen Ihnen als Mandant und mir als Rechtsanwalt. Dieses Vorgehen bevorzuge ich bei der Bearbeitung umfangreicher Tätigkeiten und komplizierter Sachverhalte sowie für die Vertretung intensiver und großer Verfahren. Dadurch soll eine umfassende und effektive Beratung/Verteidigung gewährleistet werden. Der Vorteil dieser Abrechnungsmethode für Sie als Mandant ist die Transparenz der Kosten, welche wir im Voraus zusammen vereinbaren werden.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Im Einzelfall kann die Abrechnung anhand der gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) erfolgen. Der Nachteil dieser Abrechnungsmethode für Sie als Mandat ist die Intransparenz der Kosten, welche im Laufe eines Verfahrens (beispielsweise je nach Ausgang des Verfahrens) variieren können. Diese Gebühren nach dem RVG stellen sich als gesetzlich vorgeschriebene Mindestvergütung dar.
Unverbindliche Kostenanfrage
Möchten Sie im Vorfeld wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, schildern Sie mir in einer E-Mail Ihr Problem und stellen Sie mir eine unverbindliche Kostenanfrage. Ich werde mich in der Regel innerhalb der nächsten 24 Stunden bei Ihnen zurückmelden.
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