Die Nutzung eines zwischen Ohr und Schulter eingeklemmten Mobiltelefons während der Fahrt kann eine bußgeldbewehrte Nutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a) der Straßenverkehrsordnung (StVO) darstellen (OLG Köln, Beschl. v. 04.12.2020 – III-1 RBs 347/20).
Problemaufriss: Folglich darf der Fahrer während der Autofahrt nach § 23 Abs. 1a S.1 StVO kein Handy halten. Erhält man einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen diese Regelung, ist es nicht ganz fernliegend, wenn man sich dahingehend äußert, man habe das Handy nicht in den Händen gehalten, sondern lediglich zwischen Schultern und Kopf geklemmt. So argumentierte eine Fahrzeugführerin in einem kürzlich vor dem OLG Köln zu entscheidendem Fall. Hintergrund der Entscheidung war ein Messfoto (Blitzer-Foto), das im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung gemacht wurde. Auf dem Foto war eine Fahrzeugführerin zu erkennen, die ihr Handy zwischen Schulter und Kopf eingeklemmt hatte. In dem Verfahren selbst räumte die Fahrzeugführerin zwar ein, dass sie zwar telefoniert habe, dieses Telefonat jedoch bereits vor Fahrtbeginn und auch exakt in dieser Haltung begonnen hatte. Die Entscheidung: Das OLG Köln (OLG Köln, Beschl. v. 04.12.2020 – III-1 RBs 347/20) entschied, dass das Halten eins Handys nicht notwendig die Benutzung der Hände voraussetze. In dem Einklemmen des Handys zwischen Schulter und Kopf liege ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial, weil das Risiko bestehe, dass sich das Handy aus der „Halterung zwischen Schulter und Kopf“ lösen könne und den Fahrer zu unwillkürlichen Reaktionen verleite. Genau dies soll der § 23 Abs. 1a S. 1 StVO verhindern. Hauptaugenmerk sollte auf dem Verkehrsgeschehen gerichtet sein und nicht auf das Handy. Demnach stehe das Bußgeld auch im Einklang mit dem Zweck der Straßenverkehrsordnung, so das OLG Köln. Haben Sie ein Anhörungsbogen, einen Zeugenbefragungsbogen oder sogar schon einen Bußgeldbescheid erhalten? Nach durchgeführter Akteneinsicht kann ich für Sie eine interessengerechte und zielorientierte Strategie entwickeln. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen André Rosner Rechtsanwalt Comments are closed.
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