1/22/2021 Geblitzt? Bußgeldbescheid? Recht auf Einsicht in Rohdaten (BVerfG, 12.11.2020 - BvR 1616/18)Wurden Sie geblitzt? Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten?
Sie haben das Recht in die Rohdaten des Blitzer einzusehen! Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Ende letzten Jahres, und zwar am 12.11.2020, beschlossen, dass alle Fahrer einen Anspruch auf Einsicht in die Rohdaten des Blitzers haben, sofern sie geblitzt wurden (BVerfG, Besch. v. 12.11.2020 – BvR 1616/18). Es sei mit einem fairen Verfahren nicht vereinbar, wenn betroffene Autofahrer keine Einsicht in die Blitzer Rohdaten bekämen, um Fehler zu rügen. Wird die Einsicht in die Rohdaten verweigert, stellt dies ein Verfahrensverstoß dar, der zur Rechtswidrigkeit des Blitzer-Bußgeldbescheides führt. Das führt dazu, dass dem Autofahrer, dem keine Einsicht in die Rohdaten des Blitzers gewährt wird, kein Bußgeld wegen der zur Last gelegten Geschwindigkeitsüberschreitung auferlegt werden darf. In der Praxis kommt es darüber hinaus nicht selten vor, dass die Blitzer ihre Rohdaten nicht auf Dauer speichern können. Empfehlung: Gehen Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vor, verlangen Sie Akteneinsicht und Einsicht in die Messdaten / Rohdaten des Blitzers (Messgerät), die üblicherweise nicht in der „Blitzer-Akte“ enthalten sind. Gern unterstütze ich Sie hierbei und kann Akteneinsicht und Einsicht in die Messdaten /Rohdaten beantragen. Achtung: Nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid, wird dieser verbindlich. Dies gilt unabhängig davon, ob dieser rechtwidrig ist oder nicht. Haben Sie einen Anhörungsbogen, einen Zeugenbefragungsbogen oder sogar schon ein Bußgeldbescheid von der Polizei wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten? Wollen Sie gegen diese Maßnahmen vorgehen? Ich unterstütze Sie gern. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen André Rosner Rechtsanwalt Comments are closed.
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